Sie sollten Freizeit- oder Sportkleidung und entsprechende Schuhe tragen sowie auch etwas zu trinken mitbringen. Gegebenenfalls sind für die Teilnahme ein Handtuch, ein Badetuch und/oder eine Gymnastik- oder Yogamatte zweckmäßig.
Es gibt vor Ort keine Toiletten und auch keine Dusch- oder Umkleidemöglichkeiten.
Sie können sich am Treffpunkt des von Ihnen ausgewählten Sport- oder Bewegungsangebotes gegebenenfalls an der aufgestellten „BürgerSport im Park-Fahne“ orientieren.
Der Einstieg in ein Angebot ist jederzeit möglich. Wenn Sie lange nicht mehr sportlich aktiv waren, wird empfohlen, sich vorher mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen.
Alle Teilnehmenden sind über den anbietenden Sportverein bei der ARAG-Sportversicherung unfall- und haftpflichtversichert.
Bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Gewitter, Starkregen) oder Ausfall der/des Übungsleitenden kann es kurzfristig zur Absage von einzelnen Terminen kommen. Bitte beachten Sie dann die aktuellen Hinweise auf dieser Homepage.
Verhaltensregeln bei Teilnahme
Den Teilnehmenden wird empfohlen, die nachfolgenden Hygiene- und Verhaltensregeln für die kontaktlose sportliche Betätigung im Freien einzuhalten. Bei Minderjährigen werden die Erziehungsberechtigten gebeten, diese Regeln ihren Kindern nahezubringen.
Es wird empfohlen, einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Körperkontakte mit anderen Personen sollten vor, während und nach der sportlichen Betätigung möglichst unterbleiben.
Eine Weitergabe eigener Materialien (z.B. Getränk, Handtuch, Yogamatte) an andere Teilnehmende sollte vermieden werden.
Die allgemeinen Hygienevorschriften, insbesondere die Husten- und Niesetikette, sollten eingehalten werden.
Den Anweisungen der/des Übungsleitenden ist Folge zu leisten, ansonsten kann ein Verstoß gegen Verhaltensregeln zum sofortigen Ausschluss der Teilnahme führen.